Nach der Terminvereinbarung wird üblicherweise ein Erstgespräch vereinbart.
In diesem erzählen Sie über Ihr Beschwerdebild und die diesbezüglich aktuelle
Situation, es dient aber auch zum gegenseitigen kennen lernen, zum Aufnehmen
von persönlichen Daten (auch hier gilt allerdings bereits Verschwiegenheitspflicht,
siehe unten) und zur Besprechung des voraussichtlichen Therapieablaufes.
Es dient auch dazu, abzuklären, wie tiefgehend ein etwaiger seelischer
Konflikt ist, sowie ob und in welchem Umfang Psychotherapie zur Besserung
und Heilung angewandt werden sollte. Oft kann in den ersten Stunden bereits
eine vorsichtige Schätzung darüber abgegeben werden, wie lange die Behandlung
des Problems voraussichtlich etwa dauern kann - speziell, wenn es darum
geht, nicht einfach nur kurzfristig Symptome zum Verschwinden zu bringen,
sondern auch an den tiefer liegenden Ursachen einer Störung zu arbeiten.
Die Dauer einer Psychotherapiestunde beträgt bei Einzeltherapien meist
50 Minuten, bei Paartherapien je nach Vereinbarung 50-90 Minuten, Gruppentherapien
meist 90 Minuten.
Für Psychotherapie besteht die im Strafgesetzbuch festgelegte Schweigepflicht. Inhalte der Therapie dürfen vom Therapeuten ohne Erlaubnis des Patienten an keine Person oder Institution weitergeleitet werden. Auch die Krankenkasse oder der Hausarzt des Patienten erfahren nichts über die Inhalte der Behandlung. Sollten Sie allerdings einen auch nur teilweisen Kostenersatz von Ihrer Krankenkasse wünschen, müssen auf dem dafür vorgesehenen Antrag gewisse allgemeine diagnostische Angaben gemacht werden, diese werden innerhalb der Kasse auf Basis des Datenschutzgesetzes allerdings auch EDV-technisch verarbeitet. Sollte der Hausarzt oder der überweisende Facharzt einen Bericht des Psychotherapeuten benötigen, ist dies mit Zustimmung des Patienten möglich.
Am einfachsten und raschesten vereinbaren Sie telefonisch einen Termin.
Da viele PsychotherapeutInnen nur an bestimmten Wochentagen Termine anbieten,
kann es mitunter zu kurzen Wartezeiten kommen, selten jedoch betragen diese
mehr als 1-3 Wochen.
Ganz allgemein und von der persönlichen Handhabung der einzelnen TherapeutInnen
abgesehen empfiehlt es sich, Therapiestunden möglichst frühzeitig zu vereinbaren
- also nicht erst dann, wenn bereits "Feuer am Dach" ist! Zum einen, weil
es dann auch kein allzu großes Problem darstellt, wenn der erste mögliche
Gesprächstermin erst einige Wochen später möglich sein sollte und zum anderen
deshalb, weil auch psychische oder Beziehungsprobleme sich umso leichter
behandeln und bearbeiten lassen, solange sie noch weniger belasten und
der entstandene emotionale Schaden (oder Beziehungsschaden) noch gering
ist.
Dieses Gespräch dient der ersten persönlichen Kontaktaufnahme - so bekommen Sie und ich die Möglichkeit, einander kennen zulernen und wir können uns nach dem ersten Kontakt in Ruhe überlegen, ob wir zusammen arbeiten wollen. Es unterliegt selbstverständlich ebenso der Verschwiegenheitspflicht (siehe unten).
Bevor wir unsere Zusammenarbeit beginnen, möchte ich Ihnen einige Informationen
geben. Ich orientiere mich dabei an der gesetzlichen Lage in Österreich
sowie an internationalen Standards.
Alles, was Sie hier sagen oder tun werden, bleibt unter uns. Ich bin diesbezüglich
an die gesetzliche Verschwiegenheit gebunden, auch gegenüber Behörden,
ÄrztInnen, Angehörigen usw. Sie haben das Recht auf eine sorgfältige Abklärung
des Problems, mit dem Sie zu mir kommen. Falls eine Konsultation anderer
SpezialistInnen des Gesundheitswesens notwendig erscheint, bin ich verpflichtet,
Ihnen eine entsprechende Empfehlung zu geben.
Psychotherapie kann nur aufgrund Ihrer Freiwilligkeit geschehen. Ohne
Ihre Einwilligung werde ich Sie nicht behandeln.
Sie haben das Recht auf freie PsychotherapeutInnenwahl. Um Ihnen und mir
die Entscheidung zu erleichtern, schlage ich Ihnen eine bis jetzt erfolgreiche
Vorgangsweise vor. Üblicherweise vereinbaren wir fünf Gespräche. Danach
können wir gemeinsam entscheiden, ob noch weitere Gespräche notwendig sind.
Ich bin verpflichtet, Aufzeichnungen zu führen, die allgemeiner Natur
sind (z.B. Beginn und Ende der Therapie, Empfehlungen bezüglich Konsultation
anderer SpezialistInnen des Gesundheitswesens, u.ä.) In diese können sie
jederzeit Einsicht nehmen.
Sie haben das Recht auf Information über Art und Dauer der Therapie, sowie
über die geplanten Abstände zwischen den Gesprächen. Jeder Missbrauch Ihres
Vertrauens durch mich ist untersagt.
Vereinbarte Termine müssen auch dann bezahlt werden, wenn sie nicht in
Anspruch genommen werden. Eine zeitgerechte, telefonische Absage ( spätestens
24 Stunden vorher) befreit Sie von dieser Verpflichtung.
Falls Sie noch Fragen an mich haben, beantworte ich sie Ihnen gerne in
einem Erstgespräch.